Ablauf & Erstgespräch
Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail zu einem kostenlosen Erstgespräch an. Bei Bedarf kann ein zweites Erstgespräch in Anspruch genommen werden, welches in Rechnung gestellt wird. Das Erstgespräch dient dazu, einander kennenzulernen, ein erstes Verständnis Ihrer Situation zu erarbeiten und daraus einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.
Absageregelung
Sie können den vereinbarten Termin bis zu 48h vorher kostenfrei absagen. Sollte die Absage nicht innerhalb dieses Rahmens erfolgen, muss das vollständige Honorar in Rechnung gestellt werden.
Dauer
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die wöchentliche Frequenz sowie die gesamte Behandlungsdauer ist individuell und wird gemeinsam beim Erstgespräch festgelegt, wobei diese im Laufe der Behandlung bei Bedarf geändert und angepasst werden können. Eine Beendigung der Therapie sollte einvernehmlich passieren und im Rahmen eines persönlichen Abschlussgesprächs erfolgen.
Kosten
Derzeit kann leider keine Krankenkassa-Teilrefundierung erfolgen. Die Kosten sind privat zu tragen.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich nach § 15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber allen Drittpersonen abgesehen der supervisierenden Person, die ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
Zum Berufsstatus „In Ausbildung unter Supervision“
Der Berufsstatus „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass sich die behandelnde Person in bzw. am Ende der Berufsausbildung zur eingetragenen Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten befindet. Diese Behandlungen werden supervisiorisch begleitet.